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Burkinas belagerte Dörfer und Städte

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Foto: UnterstützerInnen des Staatsstreichs vom 24.1.2022 im Zentrum der burkinischen Hauptstadt Ouagadougou [1]

* * *

Günther Lanier, Ouagadougou 27. Dezember 2023[2]

* * *

Seit Anfang 2022 regiert in Burkina Faso die Armee. Als Hauptgrund für den Staatsstreich am 24. Jänner wurde der mangelnde Erfolg der zivilen Regierung Roch Marc Christian Kaborés im Kampf gegen den Terrorismus im Land angegeben. Nachdem sich diesbezüglich auch in den folgenden acht Monaten nicht viel besserte, übernahm Ende September 2022 Hauptmann Ibrahim Traoré – er gehörte schon den Putschisten vom Jänner 2022 an – die Macht und versprach schnellen Erfolg. Dieser hat sich auch in den seither vergangenen 1¼ Jahren leider nur recht teilweise eingestellt, obwohl nunmehr tatsächlich Anstrengungen gegen “den Terror“ unternommen werden.

Waren die Ziele terroristischer Angriffe in Burkina anfänglich (2016) überwiegend Militärs, so sind inzwischen ZivilistInnen die Hauptleidtragenden. Im heurigen September veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, der sich einem Aspekt des Krieges in Burkina widmet, der für sehr viele verheerende Auswirkungen hat: den Blockaden, die djihadistische Gruppen seit 2019 gegen mindestens 46 burkinische Dörfer und Städte verhängt haben. Diesen Bericht – er heißt “Der Tod lauerte uns auf“[3] – präsentiere ich hier.

Während in der Hauptstadt Ouagadougou und unmittelbarer Umgebung sowie in der zweitgrößten burkinischen Stadt Bobo-Dioulasso das Leben fast so weitergeht, als lebten wir im Frieden, ist das in großen Teilen des Landes überhaupt nicht so. Ungefähr zwei Millionen haben Haus und Hof verlassen müssen und nach Zählung von Amnesty leben etwa eine Million unter Belagerung[4].


schön wär’s: “Frieden“ steht auf der Mauer des Gefängnisses in Ouagadougou [5]

Bisher habe ich mich der Terminologie der Regierung bedient. “Terror“, “Terrorismus“, “Terrorist“, “Terroristin“ sind Kampfbegriffe, sie schreiben der gegnerischen Seite a priori Unmenschlichkeit zu. Amnesty International verwendet den neutralen und politisch korrekten Begriff “nichtstaatliche bewaffnete Gruppen“, der auch bei den humanitären AkteurInnen in Gebrauch ist[6]. Dass Akte des Terrors nicht nur von djihadistischen Gruppen begangen werden, habe ich als Übersetzer eines Artikels von Muhammad Dan Suleiman an dieser Stelle vor zwei Wochen anhand von Burkinas südlichem Nachbarn Ghana abgehandelt[7]. Das ist auch im Amnesty-Bericht ein Subthema[8].

Anzumerken ist, dass der ganz überwiegende Teil der zivilen Bevölkerung Burkinas Sicht und Terminologie der Regierung teilt, wird doch die Vorgehensweise der “nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen“ zurecht als extrem grausam und unmenschlich und somit als “Terror“ empfunden[9].

Begonnen haben die Attacken der nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen in Burkina Faso Ende 2015/Anfang 2016, die Belagerungen im April 2019 (in Arbinda im äußersten Norden[10] des Landes). Anfänglich wurden die Attacken als ein Überschwappen des Konfliktes in Mali auf seinen südöstlichen Nachbarn angesehen, sie konzentrierten sich auf die Region Sahel und auf Sicherheitskräfte oder zumindest staatliches Personal. Doch bald kam die Region Ost dazu und ZivilistInnen wurden zunehmend zu Zielen. Aktiv sind Ansaroul Islam/Al Qaïda und der Islamische Staat im Sahel (Etat Islamique au Sahel/EIS). Sehr bald war klar, dass es sich nicht oder nicht mehr um ein importiertes, sondern um ein hausgemachtes Phänomen handelte[11].

Die Opferzahlen explodierten:

Zahl ziviler Opfer von Jänner 2016 bis Juni 2023

AI-Bericht p.16[12]

Die 1.312 zivilen Toten der Grafik für 2023 wurden in der ersten Jahreshälfte erreicht. Für das Gesamtjahr ist ein erschreckender neuer Rekord zu erwarten.

“In dem bewaffneten Konflikt ist die Zivilbevölkerung die Hauptbetroffene, zum einen mit Tausenden Toten, zum anderen mit Millionen Opfern von Lebensmittelunsicherheit. Die Menschen werden daran gehindert, ihre Felder zu bestellen und ihr Vieh weiden zu lassen, ihr Recht auf Bildung und Gesundheit wird eingeschränkt und sie sind Opfer der von Ansaroul Islam und dem Islamischen Staat im Sahel eingetriebenen Zwangssteuern.“[13]

Der AI-Bericht widmet sich dem Phänomen der Belagerungen von Dörfern und Städten. Durchgehend dient das internationale humanitäre Recht als Bezugsgröße. Dieses fordert einen umfassenden Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und zwar nicht nur den Schutz vor Attacken und somit das Respektieren von deren Recht auf Leben und körperliche Intaktheit, sondern auch deren Besitz und, wie erwähnt, deren Recht auf Bildung und Gesundheit. Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe sind freilich ebenso untersagt wie Folter und erniedrigende und entwürdigende Behandlung. Explizit geschützt sind auch Binnenflüchtlinge. Gesundheits- und humanitäres Personal genießt zudem besonderen Schutz[14].

Für 22 von Burkinas 45 Provinzen wurde der Ausnahmezustand erklärt

 [15]

Was die Methodologie betrifft[16], hat ein Amnesty-Team von 27. November bis 8. Dezember 2022 und abermals von 28. Mai bis 4. Juni 2023 in der burkinischen Hauptstadt Ouagadougou und in Ouahigouya (der Hauptstadt der Region Nord, in der sehr viele Binnenflüchtlinge Schutz suchen) von Konflikt und Belagerungen Betroffene befragt, die vor allem aus den Regionen Sahel, Nord und Est (Osten) stammen[17]. Insgesamt waren das 97 Personen, darunter 30 Frauen, 60 Männer und 7 Minderjährige. 55 dieser 97 waren aus belagerten Dörfern und Städten der Provinzen Loroum (Region Nord), Soum, Seno und Yagha (Region Sahel) bzw. Tapoa, Kompienga, Komondjari und Gourma (Region Est).

Die Gespräche wurden mithilfe von DolmetscherInnen auf Fulfulde (Sprache der Peulh/Fulbe), Foulsé (Sprache der auch Foulsé genannten Kurumba), Gulmancema (Sprache der im Osten des Landes beheimateten Gourmantché) und Mooré (Sprache der Mossi) sowie auf Französisch geführt.

Zudem wurden 25 Personen interviewt, die im humanitären Bereich arbeiten, 15 Angehörige der Zivilgesellschaft, 5 DiplomatInnen bzw. UNO-Angehörige und 5 JournalistInnen. Die von Amnesty kontaktierten Ministerien reagierten nicht auf die Bitte um Interviews.

Zweck einer Belagerung ist es, die betroffene Stadt oder das betroffene Dorf – in manchen Fällen befinden sich auch ganze Départements/Gemeinden unter Blockade[18] – unter Druck zu setzen. Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen belagern Orte, die sie als ihnen feindlich gesinnt wahrnehmen, insbesondere, um sie davon abzubringen, mit den Sicherheitskräften zu kooperieren. Dabei geht es ihnen um vermehrten Einfluss im Bereich der Frontlinie. Oft sind Belagerungen eine Reaktion auf staatliche Maßnahmen. So hat insbesondere der Einsatz der Freiwilligen für die Verteidigung des Vaterlands (Volontaires pour la Défense de la Patrie/VDP) – Amnesty sieht sie als Teil der Armee an, obwohl sie dieser nur unterstehen, aber nicht angehören – Vergeltungsmaßnahmen seitens Ansaroul Islam ausgelöst. Manchmal geht es primär darum, die BewohnerInnen der belagerten Orte zur Flucht zu zwingen, indem ihnen der Alltag erschwert oder verunmöglicht wird. Oder darum, Betroffene den Bedürfnissen der Belagernden gefügig zu machen, wobei es sich um Abgaben, um Rekrutierungen oder um Unterwerfung unter ihre Herrschaft handeln kann. Die eingeforderten oder mit Gewalt eingetriebenen Abgaben werden religiös verbrämt als “zakat“, die dritte der fünf Säulen des Islams, eine Pflichtabgabe für erwachsene und vermögende MuslimInnen zugunsten der Armen.

Um einen derartigen Druck auszuüben wird der Zugang der Dorf- oder StadtbewohnerInnen zu lebensnotwendigen Gütern (Nahrung und Wasser) reduziert oder verhindert. Dazu wird die freie Zufahrt behindert, manu militari[19] bei Kontrollposten oder Attacken auf Versorgungskonvois, durch das Legen von Minen oder durch das Sprengen von Brücken (siehe die Tabelle oben). Dazu kommt oft das Verbot, die Felder zu bestellen und die Tiere auf die Weide zu treiben. Amnesty nennt dies die Taktik des Erstickens (tactique d’étouffement)[20].

Was die Attacken auf die Versorgungskonvois betrifft, so verpflichtet die Regierung humanitäre Organisationen, sie unter Militäreskorte durchzuführen. Das ist in doppelter Hinsicht problematisch: Zum einen widerspricht es dem Prinzip der Neutralität humanitärer Interventionen, sie werden der staatlichen Seite zu- oder untergeordnet. Zum anderen exponiert die militärische Begleitung solche Konvois gegenüber Attacken der gegnerischen Seite, sind die staatlichen Sicherheitskräfte doch nach wie vor ein Hauptziel bewaffneter Angriffe.[21]

Bleibt das massenhafte Ermorden von ZivilistInnen (auch in Europa) sichtbarstes Merkmal des burkinischen Konfliktes – der AI-Bericht hebt die Geschehnisse in Solhan, Madjoari und Seytenga[22], zudem die Entführung von 66 Frauen, Mädchen und Kleinkindern in Liki[23] hervor –, so sind die nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen auch darüber hinaus für viel Leid verantwortlich. In sehr vielen Fällen geht es um Kriegsverbrechen und jedenfalls um Vergehen gegen das internationale humanitäre Recht. Letzteres gilt auch für djihadistische Gruppen, auch wenn sie sich nicht darum kümmern.

Eine aus Solhan/Dambini geflüchtete Frau brachte es auf den Punkt: Die Mitglieder der djihadistischen Gruppen “sind nicht immer gewalttätig, aber sie sind bewaffnet und geben den DorfbewohnerInnen Befehle.“[24]

 [25]

“Normales“ Leben wird durch die Belagerungen in vielfacher Hinsicht verunmöglicht. Über die Entbehrungen hinaus, die der Mangel an Lebensmitteln verursacht – der unter anderem zu heftigen Preissteigerungen führt[26] – kann auch Wasser knapp werden, wenn Einrichtungen zur Wasserversorgung attackiert werden, wie das zwischen Jänner und Mai 2022 in Burkina 32-mal geschah – und sie sind seither weitergegangen, auch wenn Amnesty dafür nur Beispiele liefert und keine genauen Zahlen. In Djibo (Provinzhauptstadt von Soum/Region Sahel) stehen den BewohnerInnen nur 3 Liter Wasser pro Person und Tag zur Verfügung. In einer Notsituation gelten 7 Liter als Minimum. Im “normalen“ Leben brauchen wir 20 Liter Wasser täglich (für Trinken, Kochen, Waschen)[27].

Was das Recht auf Bildung betrifft, sieht es in den Regionen Boucle du Mouhoun, Sahel, Est, Centre-Nord und Nord gar nicht gut aus. 6.149 Schulen haben geschlossen, im Sahel sind es 88% aller Schulen. Knapp über eine Million Kinder können nicht zur Schule gehen. Zwar wurde damit begonnen, den Unterricht via Radio abzuhalten, das funktioniert aber bei weitem nicht flächendeckend; und es ist vor allem nur ein ungenügender Ersatz.

Auch was den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen betrifft, sind die von Belagerungen betroffenen Menschen arg unter Druck. 373 Gesundheitszentren haben konfliktbedingt geschlossen, 100 davon in Centre-Nord, 84 im Sahel (63% aller Zentren dort), 72 in der Boucle du Mouhoun. Landesweit leiden fast 3½ Millionen unter diesen Schließungen, die meisten im Sahel, allein dort ist es knapp eine Million.

 [28]

Die beschriebenen Menschen- und Menschenrechtsmissachtungen treffen die Verletzlichsten am heftigsten: Alte, Kinder, Kranke.

Im Kapitel 7 macht Amnesty International Empfehlungen – an sämtliche Konfliktparteien: die burkinische Regierung zuallererst, dann die burkinische Armee (der Bericht zählt, wie erwähnt, die Freiwilligen für die Verteidigung des Vaterlandes zur Armee), an Ansaroul Islam und den Islamischen Staat im Sahel, die Afrikanische Union und schließlich an die internationalen PartnerInnen Burkina Fasos.

In der Einleitung zu diesen Empfehlungen heißt es zusammenfassend: Wo der Konflikt nun schon acht Jahre dauert, “müssen alle Konfliktparteien schleunigst den bisher eingeschlagenen Pfad verlassen[29] und die nötigen Maßnahmen ergreifen, um ZivilistInnen zu achten und zu schützen inklusive ihrer Rechte auf Ernährung, Wasser, Unterkunft, Gesundheit und Bildung und das insbesondere, indem sie ihren Zugang zu humanitärer Hilfe erleichtern.“[30]

Zum Abschluss noch die Liste der viel zu vielen belagerten Dörfer, Städte, Départements. Nach Amnesty-Zählung sind mehr als eine Million Burkinabè betroffen – etwa 5%, ein Zwanzigstel der gesamten Bevölkerung[31].


* * *

Endnoten:

[1] Kreisverkehr der Vereinten Nationen. Foto EKokou 24.1.2022. Bei dem als Datum angegebenen 21.11 2022 muss es sich um das Hochlade-Datum handeln. Foto leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Manifestants_burkinab%C3%A8_au_rond_point_des_Nation_Unies.jpg.

[2] Petra Radeschnig gilt – wie stets – mein herzlicher Dank fürs Lektorieren!

[3] Es gibt ihn auf Französisch und Englisch: Amnesty International, “La mort nous guettait”: Vivre dans des localités assiégées au Burkina Faso, Sept. 2023, https://www.amnesty.org/fr/documents/afr60/7209/2023/fr/ bzw. “Death was slowly creeping on us”: Living under siege in Burkina Faso, Sept. 2023. Die französische Version nenne ich ab sofort “AI-Bericht“. Herunterladbar unter https://www.amnesty.org/fr/documents/afr60/7209/2023/en/.

[4] Die aktuelle genaue Zahl ist unbekannt, da die Regierung aufgehört hat, sie zu publizieren. Der letzte veröffentlichte Wert ist von März 2023. Zur Zahl der von Belagerung Betroffenen siehe die Tabelle am Artikelende.

[5] Foto EKokou 17.9.2022, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fresque_murale_MACO.jpg.

[6] Die Regierung versucht, diese auf ihre eigene Terminologie einzuschwören. Siehe AI-Bericht p.63.

[7] Siehe Günther Lanier, Terrorismusverständnis in Ghana, Ouagadougou (Africa Libre) 13.12.2023, https://www.africalibre.net/artikel/548-terrorismusverstaendnis-in-ghana bzw. Wien (Radio Afrika) 13.12.2023, https://radioafrika.net/terrorismusverstandnis-in-ghana/.

[8] Vor allem im Kapitel 6 “Die Antwort Burkina Fasos auf die Belagerungssituation“, pp.56-63. Obwohl ich mir der Problematik sehr bewusst bin, beschäftige ich mich nur mit dem “djihadistischen Terror“. Was die Gegenseite (Staat, Armee, Freiwillige) betrifft, behandelt der AI-Bericht nur den Holdé-Vorfall vom 9.11.2022 ausführlicher.

[9] Und das ist auch der Grund, warum ich salopperweise in meinen Artikeln immer wieder die Begriffe rund um den Terror verwende.

[10] Die nördlichste Region Burkina heißt “Sahel“. Die Region “Nord“ liegt südwestlich davon.

[11] Der Absatz ist von mir. Der AI-Bericht gibt einen kurzen historischen Überblick in seinem Kapitel 3 “Kontext“.

[12] Als Quelle gibt AI Acled an.

[13] AI-Bericht p.64. Übersetzung GL.

[14] Siehe das Kapitel 4 des AI-Berichtes, “Rechtlicher Rahmen”, pp.22-28, wo diesbezügliches internationales und nationales Recht präsentiert wird.

[15] Erstellt auf Basis der Grafik/Karte im Amnesty-Bericht p.28, die sich auf den Informationsdienst der burkinischen Regierung (Service d’Information du Gouvernement du Burkina Faso) beruft.

[16] Siehe das Methodologie-Kapitel 2 des AI-Berichtes, pp.12f.

[17] Binnenflüchtlingen der Ost-Region wurden Reise und Spesen nach Ouagadougou erstattet. Für den Sahel wurde zudem ein Berater engagiert, der in Dori und Arbinda Binnenflüchtlinge interviewt hat.

[18] AI-Bericht p.31.

[19] Mit Waffengewalt.

[20] AI-Bericht p.31.

[21] Ebd., pp.60-63. Auch das Verbot von cash transfers (Barüberweisungen) behindert seit Anfang 2023 humanitäre Arbeit. Siehe ebd., p.62.

[22] Ebd., pp.32-34.

[23] Ebd., pp.36f. Liki gehört zur Gemeinde Arbinda.

[24] Ebd., p.40.

[25] AI beruft sich auf OCHA, Burkina Faso: Humanitarian Snapshot/Education (per 30.6.2023), 31.7.2023, https://www.unocha.org/publications/report/burkina-faso/burkina-faso-humanitarian-snapshot-30-june-2023.

[26] AI-Bericht pp.46f.

[27] Ebd., pp.47-50.

[28] AI beruft sich auf OCHA, Burkina Faso: Humanitarian Snapshot/Health (per 30.6.2023), 31.7.2023, https://www.unocha.org/publications/report/burkina-faso/burkina-faso-humanitarian-snapshot-30-june-2023.

[29] Wörtlich: “die aktuelle Flug/Wurfbahn umkehren“ – mir ist keine bessere Übersetzung eingefallen.

[30] AI-Bericht p.64.

[31] Ebd. p.69. Die Gesamtzahl beträgt 46, in der Tabelle ausgewiesen sind nur 44, zwei Zeilen fehlen. Ich habe Amnesty kontaktiert und die Zusatz-Info kam schnell – merci ! – es handelt sich um Tamberi westlich von Sebba in der Provinz Yagha, Region Sahel, belagert seit Juni 2022 und Tougouri, Provinz Namentenga, Region Centre-Nord, belagert seit Jänner 2023.

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